Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vertragsabschluss
    Unsere Angebote sind freibleibend. Eine anderweitige Vermietung des angebotenen Materials bis zum Vertragsabschluss wird ausdrücklich vorbehalten. Sämtliche Abreden einschl. der Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder per Fax. In allen Fällen, in denen wir ohne unser Verschulden an der rechtzeitigen Auslieferung durch Höhere Gewalt ( Sturm, Beben, Hagel, Regen oder Schneefall in extremen Ausmaß ) gehindert werden, sind wir von der Lieferpflicht befreit.
     
  2. Regelung der mietweisen Überlassung
    Die Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die Zustimmung nach Absprache durch den Vermieter per E-Mail oder Fax. Hinsichtlich des einwandfreien Zustandes der Mietsache hat der Mieter bei Empfang unverzüglich Prüfungs- und Rügepflicht, mit deren Nichtausübung die Mängelfreiheit per Unterschrift zu bestätigen. Gleiches gilt bei Rücknahme durch den Vermieter. Der Mieter haftet für die im Zeitraum gemieteten Sachen.

     
  3. Preise
    Die Preise sind innerhalb von 1 Woche ohne Abzug zahlbar. Vereinbarte Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung nach 1 Woche in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, ab Zugang der ersten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz in Rechnung zu stellen. Für jede erforderliche Mahnung werden dem Kunden 10,00 Euro Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Schecks und Wechsel werden nicht akzeptiert.

     
  4. Lieferung
    Gebühren für Anlieferung und Abholung richten sich nach Entfernung und Bestellwert oder Absprache. Der Mietpreis bezieht sich nach Tagen oder Absprache des Vermieters (alle Marktstände sind inkl. Auf- und Abbau). Mehraufwand (z.B. weite Laufwege ab 35 m oder Wartezeiten) werden nach Zeitaufwand mit 15 € pro Stunde je Arbeitskraft in Rechnung gestellt.

     
  5. Mitwirkungspflichten / Obliegenheiten
    Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die freie Zu- und Abfahrt (auch bei Regen oder Schneefall) zum Veranstaltungsgelände oder -ort gewährleistet ist. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen, wie z.B. Halteverbote sind vom Kunden zu beschaffen.

     
  6. Haftung
    Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, für Beschädigungen an den Mietgegenständen haftet er in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Vandalismus zu versichern. Die Haftung des Mieters beginnt bei Anlieferung und endet nach Abholung der Mietsache. Der Mieter hat die Mietsache bis zur Übergabe an den Vermieter in seiner vollen Verantwortung.

     
  7. Rücktritt
    Der Rücktritt für einen Auftrag ist bis zu 90 Tage vor vereinbartem Liefertermin zulässig. Bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist der Halbe Mietpreis lt. vereinbarten Vertrag zu entrichten.

     
  8. Gewährleistung
    Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch ist ausgeschlossen. Der Vermieter stellt geprüfte, jedoch gebrauchte Möbel zur Verfügung. Trotz aller Sorgfalt sind jedoch durch Transport Mangelerscheinungen möglich. Der Vermieter verpflichtet sich, bei berechtigten Beanstandungen Ersatz zu leisten. Die Mängelrüge muss der Mieter bei Lieferung am Tag vor Veranstaltungsbeginn erteilen, da Wandlungs- oder Minderungsansprüche sonst nicht anerkannt werden. Änderungen der angegeben Maße, Formen und Farben bleiben dem Vermieter vorbehalten.

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